Eltern werden

Diagramm Eltern werden: Schwangerschaft ist bekannt; Nach der Geburt des Kindes; 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit; 1. Lebensjahr des Kindes.

Sobald die Schwangerschaft bekannt ist
  • Schwangerschaftsmeldung beim Arbeitgeber (Kopie des Mutterpasses an P-B)
  • Berechnung der Mutterschutzfrist (Nachweis über voraussichtlichen Geburtstermin (z. B. Kopie des Mutterpasses))
  • Lohnsteuerklassenwechsel prüfen (7 Monate vor dem Mutterschutz kann eine andere Steuerklasse lohnenswert sein)
  • Antrag auf Mutterschaftsgeld (Voraussichtlicher und/oder tatsächlicher Geburtstermin des Kindes; Angaben zu Ihrer Krankenversicherung; Angaben zu Ihrer Rentenversicherung, insbesondere die Rentenversicherungsnummer; Angaben zu Ihrem aktuellen Beschäftigungsverhältnis; Angaben zu Ihrer Kontoverbindung)
  • Vorbereitung Antrag Elternzeit und Elterngeld (Anträge sichten und benötigte Unterlagen anfordern, wenn möglich)
  • Erklärung über Vaterschaft und ggf. Sorgerecht, falls Eltern nicht verheiratet (Abstammungs- oder Geburtsurkunde des Anerkennenden oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch; Personalausweise oder Reisepässe beider Elternteile, wenn die Mutter zur Zustimmung anwesend ist; Zustimmung der Mutter)
  • Urlaub (Gesammelte Urlaubsansprüche im Idealfall vor der Elternzeit nehmen)
  • Prüfen, ob weiterhin Zugang zum Netzwerk des FZJ gebraucht wird, bspw. um ins Intranet zu kommen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten auf das Netzwerk zuzugreifen, auch wenn man nicht auf dem Campus ist.
Zeitnah nach der Geburt
Spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit
Im laufe der ersten Lebensjahre


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Kontakt

Margaretha Wirtz

Referentin für die Vereinbarkeit von Beruf und Sorgearbeit Spokesperson for reconciling work and care work

  • Büro für Chancengleichheit
Gebäude 04.7 /
Raum 315
+49 2461/61-2624
E-Mail
Letzte Änderung: 30.05.2022