Mutterschutz

Schwangere profitieren von einem besonderen Schutz. Der sogenannte gesetzliche Mutterschutz hat die Aufgabe, die (werdende) Mutter und ihr Kind vor Gefährdungen, Überforderung und Gesundheitsschädigung am Arbeitsplatz, vor finanziellen Einbußen sowie vor dem Verlust des Arbeitsplatzes während der Schwangerschaft und einige Zeit nach der Geburt zu schützen.

Welche Gesetze gelten?

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für alle (werdenden) Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Weitere Regelungen zum gesundheitlichen Schutz werdender Mütter vor Gefahren, Überforderung und der Einwirkung von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz finden sich unter anderem in der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV).

Wer hat Anspruch auf Mutterschutz?
Was sind die finanziellen Auswirkungen?
Wie erfolgt die Schwangerschaftsmeldung?

Kontakt

Betriebsärztlicher Dienst

Dr. Thomas RuebLeiter Betriebsärztlicher Dienst und Betriebsarzt Head of Medical Service
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Dr. Jan Pöggeler
Gebäude 15.2 / Raum 281
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Gefährdungsbeurteilung

Dipl. Biol. Sabine Stark
Gebäude 04.3 / Raum 262
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Letzte Änderung: 30.05.2022