Elternzeit & -geld

Zeit, um sich ganz – oder zumindest intensiver – dem Kind zu widmen. Elternzeit ist ein Zeitraum unbezahlter Freistellung von der Arbeit nach der Geburt eines Kindes. Um Familien finanziell zu unterstützen, gibt es während der Elternzeit gegebenenfalls eine staatliche Förderung in Form von Elterngeld.

Wer hat Anspruch auf Elternzeit?

Ein Anspruch auf bis zu 36 Monate Elternzeit besteht für jeden sorgeberechtigten Elternteil zur Betreuung und Erziehung der eigenen, angenommenen oder adoptierten Kinder. Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis und wird mit dem Ende der Elternzeit wieder aufgenommen. Elternzeit kann von beiden Elternteilen gemeinsam sowie auch von einem Elternteil allein in Anspruch genommen werden. Eine Übertragung von bis zu 24 Monaten auf die Zeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes, zum Beispiel während des 1. Schuljahres, ist möglich.

Wie sind die finanziellen Auswirkungen?
Wie wird die Elternzeit beantragt?
Erneute Schwangerschaft während der Elternzeit

Kontakt

Margaretha Wirtz

Referentin für die Vereinbarkeit von Beruf und Sorgearbeit Spokesperson for reconciling work and care work

  • Büro für Chancengleichheit
Gebäude 04.7 /
Raum 315
+49 2461/61-2624
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Letzte Änderung: 30.05.2022