Berufungsmodelle

1. Das Jülicher Modell der gemeinsamen Berufung („Beurlaubungsmodell“)

Im Rahmen einer gemeinsamen Berufung nach dem sogenannten Jülicher Modell erfolgt die Berufung auf die Professur an der jeweiligen Hochschule im Beamten- oder privatrechtlichen Dienstverhältnis. Gleichzeitig wird die gemeinsam berufene Person ohne Bezahlung durch die Hochschule zum Forschungszentrum Jülich zur Wahrnehmung der dortigen Aufgaben beurlaubt. Innerhalb dieser Beurlaubung ist eine festgelegte reduzierte Lehrverpflichtung von 2 Semesterwochenstunden (SWS) an der Hochschule zu erfüllen.

Die gemeinsam berufene Person schließt mit dem Forschungszentrum Jülich einen privatrechtlichen Anstellungsvertrag ab, durch den das Forschungszentrum Jülich die Zahlung der in der Berufungsvereinbarung mit der Hochschule festgelegten Bezüge (einschließlich der Leistungsbezüge und ggf. zuzüglich vom Forschungszentrum Jülich zusätzlich gewährter Bezügebestandteile) übernimmt. Bei einer Berufung im Beamtenverhältnis entrichtet das Forschungszentrum einen Versorgungszuschlag, damit die Zeit der Beurlaubung an das Forschungszentrum Jülich als ruhegehaltfähige Dienstzeit gilt und somit der Versorgungsanspruch gegenüber der Hochschule bzw. dem Bundesland weiter besteht.

Die Berufung kann auch, sofern das jeweilige Landesrecht es vorsieht, in einem sog. hybriden Jülicher Modell erfolgen. So ist das z.B. mit den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen möglich. In einem solchen Fall wird die berufene Person nicht vollständig, sondern in einem vorher zwischen der berufenen Person, der Hochschule und dem Forschungszentrum Jülich vereinbarten Umfang zum Forschungszentrum Jülich beurlaubt.

2. Das Berliner Modell der gemeinsamen Berufung („Erstattungsmodell“)

Bei diesem Modell erfolgt eine Berufung auf eine Professur an einer Hochschule und die Zuweisung der gemeinsam berufenen Person zur Wahrnehmung von Forschungs- und Leitungsaufgaben am Forschungszentrum Jülich. Die Hochschule zahlt die Bezüge in voller Höhe; das Forschungszentrum Jülich erstattet der Hochschule die Bezüge zuzüglich eines Versorgungszuschlags. Die gemeinsam berufene Person übt die Funktion im Forschungszentrum Jülich im Rahmen ihrer von der Hochschule festgelegten Dienstaufgaben (Hauptamt) aus, erhält jedoch für die Übernahme der Forschungs- und Leitungsaufgaben am Forschungszentrum Jülich eine weitgehende Deputatreduzierung.

An der Hochschule übernimmt die gemeinsam berufene Person Lehr- und Prüfungsverpflichtungen und ist zur Übernahme von Aufgaben in der akademischen Selbstverwaltung in der-selben Weise verpflichtet und berechtigt wie die anderen Professorinnen und Professoren ihres Fachbereichs. Im reinen Berliner Modell beträgt die reduzierte Lehrverpflichtung zwei SWS.

Auch hier gibt es die Möglichkeit einer hybriden Variante. Von einem hybriden Berliner Modell spricht man, wenn die gemeinsam berufene Person nicht im vollem Umfang an das Forschungszentrum zugewiesen wird, sondern in einem vorher zwischen der berufenen Person, der Hochschule und dem Forschungszentrum Jülich vereinbarten Umfang auch an der Hochschule Aufgaben übernimmt.

Weitere Modelle sind z.B. das Nebentätigkeitsmodell oder das Karlsruher Modell.

Letzte Änderung: 04.10.2023