Hinweise für Studierende aus dem Ausland
Beschäftigungserlaubnis für Studierende aus außereuropäischen Staaten sowie den neuen EU-Beitrittsländern Bulgarien, Kroatien und Rumänen
Studentinnen und Studenten, die nicht an einer deutschen Universität immatrikuliert sind, brauchen für die Durchführung eines Praktikums oder die Anfertigung einer Abschlussarbeit im Forschungszentrum Jülich vor Einreise in die Bundesrepublik Deutschland die Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit nach § 2 Nr. 3 Beschäftigungsverordnung (BeschV). Die Antragstellung erfolgt durch International Advisory Services. Dieser betreut alle ausländischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Studierende, Doktorand/innen, Stipendiat/innen, Gastwissenschaftler/innen, Professor/innen) sowie deren Familien in ausländer- und sozialrechtlichen Angelegenheiten.
Erst nach Vorlage der schriftlichen Bestätigung durch die Zentrale Arbeitsvermittlung (ZAV) kann die Tätigkeit im Forschungszentrum aufgenommen werden.
Förderprogramme für internationale Studierende
Verschiedene Förderprogramme unterstützen insbesondere Studierende aus dem Ausland, bereits frühzeitig Forschungsmöglichkeiten kennenzulernen und selbst praktische Erfahrungen zu sammeln.