Kosten für die Nutzung

via DFG: Nur mit dem FZJ als Antragsteller oder als assoziierter Partern. Nur dann ist eine Nutzung mittels DFG Kostensätzen möglich. Bis zu 60 T€ sind bei der DFG als Nutzungskosten für Reinräume beantragbar. Für Forschungspartner, die einen Kooperationsvertrag mit dem Forschungszentrum haben, ist die Nutzung bei einem DFG-Projekt kostenfrei. Die Kosten für Materialverbrauch werden vollständig in Rechnung gestellt (19% MwSt)

via Kooperationvertrag: Der Zugang wird über Kooperationsverträge zwischen dem Forschungszentrum Jülich und der nutzenden Institution (Universität, Fachhochschule, Forschungseinrichtung, etc.) in Kombination mit einem FuE-Vertrag des Nutzers (Institut, Abteilung, etc.) dieser Institution geregelt. Im Rahmen des Vertragsverfahrens sind die Kosten verhandelbar, es werden zumindest Zuschüsse erwartet. Pauschale Regelungen sind möglich.

via BMBF oder EU: Dies ist nur mit den FZJ als Antragsteller oder assoziierter Partern zu führen. Nur dann ist eine Nutzung nach den BMBF- oder EU-Sätzen möglich.

als Industriepartner: Wenn kein Kooperationsvertrag mit dem Forschungszentrum möglich ist, nur über einen FuE-Vertrag. Die Abrechnung erfolgt nach Vollkostensätzen. Bitte fragen Sie die aktuellen Kosten an.

Letzte Änderung: 08.04.2022