Zutrittsregelungen für Kinder

Besuchende müssen Zutrittsregelungen beachten. Für Kinder gelten besondere Regelungen.

Wer Kinder mit auf den Campus bringt, muss sie aufgrund der vielen Gefahrenquellen beaufsichtigen. Dies schließt ein gleichzeitiges Arbeiten in der Regel aus. Die Nutzung des (Mobilen)Eltern-Kind-Arbeitszimmers bietet jedoch die Möglichkeit, Arbeiten und Betreuen zu vereinen. Der Kleinkindausweis kann darüber hinaus den Zugang von Kindern auf den Campus erleichtern.

Allgemeine Zutrittsregelungen
  • Die Besuchenden müssen einen Besucherausweis ausfüllen. Die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises ist dazu erforderlich.
  • Die besuchte Arbeitskraft befindet sich im Forschungszentrum und kann telefonisch über den Besuch informiert werden.
  • Grundsätzlich können Besuche Montag bis Freitag in der Zeit von 07:00 Uhr bis 21:00 Uhr stattfinden. Bei Besuchen nach 21:00 Uhr sowie an dienstfreien Tagen ist die Zustimmung des bzw. der Objektsicherheitsbeauftragten einzuholen.
  • Die Besuchenden dürfen das Forschungszentrum nur bei berechtigtem Interesse betreten. Familienangehörigen ist es gestattet, das Forschungszentrum auch ohne dienstlichen Grund zu betreten.
  • Die Besuchenden müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Kinder einer Arbeitskraft oder deren Familienangehörigen unter 16 Jahren dürfen in Begleitung und unter ständiger Aufsicht des nicht beschäftigten Elternteils (oder einer zur Aufsicht schriftlich bevollmächtigten erwachsenen Person) das Forschungszentrum besuchen.
Zutrittsregelungen bei kurzfristigen Betreuungsengpässen
Zutrittsregelungen für Kleinkinder mit Kleinkindausweis

Kontakt

Margaretha Wirtz

Referentin für die Vereinbarkeit von Beruf und Sorgearbeit Spokesperson for reconciling work and care work

  • Büro für Chancengleichheit
Gebäude 04.7 /
Raum 315
+49 2461/61-2624
E-Mail
Letzte Änderung: 30.05.2022