Mit dem Wissenschaftsfreiheitsgesetz, das Ende 2012 in Kraft getreten ist, erhalten die außeruniversitären Forschungseinrichtungen mehr Autonomie und eine höhere Eigenverantwortung in den Bereichen Haushalt, Personal, Beteiligungen und Bauverfahren. Auf diese Weise werden sie in die Lage versetzt, schneller und flexibler auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren. Damit verbunden ist die Verpflichtung zur transparenten Darlegung der Mittelverwendung und zur Durchführung eines wissenschaftsadäquaten Controllings.
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