Kosten für den Zugang
Zugang über Drittmittelprojekte
via DFG
Wir empfehlen das FZJ mit als Antragsteller oder assoziierter Partern zu führen. Nur dann ist eine Nutzung mittels DFG Kostensätzen möglich. Bis zu 60 T€ sind bei der DFG als Nutzungskosten für Reinräume beantragbar.
Für Forschungspartner, die einen Kooperationsvertrag mit dem Forschungszentrum haben, ist die Nutzung bei einem DFG-Projekt kostenfrei. Die Kosten für Materialverbrauch werden vollständig in Rechnung gestellt (19% MwSt)
via BMBF oder EU
Wir empfehlen das FZJ mit als Antragsteller oder assoziierter Partern zu führen. Nur dann ist eine Nutzung nach den BMBF- oder EU-Sätzen möglich.
via Kooperationsvertrag
Der Zugang wird über Kooperationsverträge zwischen dem Forschungszentrum Jülich und der nutzenden Institution (Universität, Fachhochschule, Forschungseinrichtung, etc.) in Kombination mit einem FuE-Vertrag des Nutzers (Institut, Abteilung, etc.) dieser Institution geregelt. Im Rahmen des Vertragsverfahrens sind die Kosten frei verhandelbar, es werden zumindest Zuschüsse erwartet. Pauschale Regelungen sind möglich.
als Industriepartner
Wenn kein Kooperationsvertrag und/oder FuE-Vertrag zwischen dem Forschungszentrum möglich ist, erfolgt die Abrechnung nach Vollkostensätzen. Bitte fragen sie die aktuellen Kosten an.